Sport-Urteil: Bundesliga-Vereine müssen sich an Polizeikosten beteiligen

Die DFL wehrte sich dagegen, dass die Stadt Bremen von ihr Gebühren für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei sogenannten Hochrisikospielen erhebt. In einem Urteil gab das Bundesverfassungsgericht jetzt Bremen Recht

Jan 14, 2025 - 12:07
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Sport-Urteil: Bundesliga-Vereine müssen sich an Polizeikosten beteiligen

Die DFL wehrte sich dagegen, dass die Stadt Bremen von ihr Gebühren für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei sogenannten Hochrisikospielen erhebt. In einem Urteil gab das Bundesverfassungsgericht jetzt Bremen Recht

Die deutschen Profi-Fußballvereine müssen sich an den Polizeikosten für Hochrisikospiele beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte am Dienstag das Gesetz von Bremen für verfassungsgemäß. Damit wurde die Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball Liga (DFL), dem Zusammenschluss der Bundesliga-Vereine, abgewiesen.

Die Hansestadt hatte bereits 2014 beschlossen, dass sich die Veranstalter von Profi-Fußballspielen an den Mehrkosten beteiligen müssen, die bei Hochrisiko-Begegnungen für den erhöhten Polizeieinsatz entstehen. Die Gebühr wird bei allen Großveranstaltungen fällig, die gewinnorientiert sind, über 5000 Teilnehmer haben und bei denen es erfahrungsgemäß zu Gewalt kommen kann.

Als Hochrisikospiele werden Partien bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird. Im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz ist seit 2014 festgehalten, dass die Stadt bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Veranstaltungen mit mehr als 5000 Personen Gebühren für polizeiliche Mehrkosten erheben kann. 

Einsätze können mehrere Millionen Euro kosten

Im Jahr 2015 erfolgte dann der erste Kostenbescheid für das Spiel Werder Bremen gegen Hamburger SV über rund 425.000 Euro. Inzwischen wurden über 3 Mio. Euro fällig, die die DFL aber nur teilweise und unter Vorbehalt bezahlte. Der Ligaverband hatte vor mehreren Gerichtsinstanzen gegen die Bescheide geklagt. Aber schon 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Kostenbeteiligung für rechtmäßig erklärt. Jetzt blieb auch die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg.„Ich hätte gekämpft wie ein Löwe“

Bremen ist das erste und bisher einzige Bundesland, das die Gebühren erhebt. Andere Bundesländer könnten jedoch folgen. Sollte sich das Bremer Modell nach der Entscheidung der obersten deutschen Richterinnen und Richter durchsetzen, kämen auf die Profivereine erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu.

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