Der Hannoveraner Pressemitteilungsabdruckdienst hat eine Trüffel gefunden:Die E-Patientenakte ist im Gegensatz zur Gesundheitskarte nicht bei den Beschlagnahmeverboten im Gesetz aufgeführt.Ach nee. Also DAMIT konnte ja wohl NIEMAND rechnen!

Jan 20, 2025 - 16:03
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